Bilderbuch Ruppichteroth

Die Nümbrechter Synagoge 1828 - 1938

1828: Bau/Umbau und Einweihung

Die beengten Verhältnisse in den als Synagoge genutzten Privaträumen führten häufig zu Streit, Unruhe, „Anordnungen“ und daraus resultierende Unzufriedenheit, so dass auch der Nümbrechter Bürgermeister sich mit Nachdruck für größere Räumlichkeiten einsetzte. Jakob Herz erwarb 1826 für die jüdische Gemeinde eine alte Scheune, die ab 1827 zur Synagoge umgebaut wurde. Die Einweihung erfolgte am 28.Juli 1828.
„Auf einem Fundament aus Bruchstein erhob sich ein auf drei Seiten verschiefertes Fachwerkhaus mit hohen Fenstern. Das Dach war mit Ziegeln gedeckt, den Frontgiebel schmückte der Davidstern. Im Innern wölbte sich ein mit Davidsternen bemalter Himmel über einen lichten Raum. An der Stirnseite, Richtung Südosten, also Richtung Jerusalem, befand sich der Thora-Schrein mit den Gesetzesrollen. Traditionell saßen die Frauen auf der Empore, den Blicken der Männer entzogen, und ebenfalls traditionell trugen die Männer große schwarze Hüte und weiße Gebetstücher, wenn sie zum Gottesdienst gingen“ (Vogelmayr, S. 44-45).
Im Rahmen umfangreicher Verwaltungsreformen versuchte die königliche Regierung zu Köln 1848 auf der Basis des Gesetzes „Über die Verhältnisse der Juden" folgende Neuordnung umzusetzen:
„Die jüdischen Einwohner der Kreise Gummersbach, Waldbröl, Wipperfürth in Verbindung mit der Bürgermeisterei Ruppichteroth im Siegkreis bilden fernerhin eine einzige Synagogengemeinde mit den durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden bestimmten Rechte und Pflichten.“
Die Juden aus Nümbrecht, Marienberghausen, Ruppichteroth und Waldbröl verweigerten jedoch ihre Zustimmung zur Zugehörigkeit zu einem solch großen Bezirk und organisierten sich weiterhin als Synagogengemeinde Nümbrecht.
Erst 1901 fasste die Synagogengemeinde dazu den formalen Beschluss in Form eines Statuts, das 1902 vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz bestätigt wurde: §1: „Die Synagogengemeinde Nümbrecht umfaßt ihrem Bezirk nach die Gemeinde Nümbrecht, Waldbröl und Ruppichteroth.“ 1930 wurde das Statut ergänzt durch Wahlberechtigung auch der volljährigen weiblichen Gemeindemitglieder.

1938: Abriss der Synagoge

Die Folgen des Ermächtigungsgesetzes vom 24.3.1933, der Aufruf zum Boykott jüdischer Geschäfte vom 1.4.1933 sowie die aus dem gesamten Reich bekannten Schikanen, Demütigungen und Einschüchterungen waren in den 1930er Jahren auch in Nümbrecht spürbar.
Ein besonderer Einschnitt in die jüdische Geschichte von Nümbrecht war dann der vom Bürgermeisteramt 1938 betriebene Abriss der Synagoge.
Offizielle Begründung: Behinderung des Verkehrs und damit der Entwicklung. Dem Synagogenvorsteher Julius Baer wurden nur 6 Tage gegeben, um sich zu dem Abrißbeschluss zu äußern. Julius Baer konnte den ursprünglich geplanten Termin noch um einige Wochen aussetzen lassen und den Kaufpreis von ursprünglich  622 Reichsmark auf  1800 RM zu erhöhen, abwenden konnte er den Beschluss aber nicht. Am 2. April 1939 versammelte Julius Baer ein letztes Mal die Gemeindemitglieder. Einziger Tagesordnungspunkt: “Auflösung der Nümbrechter Synagogengemeinde“.
Der tatsächliche Abriss erfolgte dann in der 2. Augusthälfte 1938, die Aufforderung an den Herrn Schreiner Schmidt aus Ruppichteroth vom 13.9.1938 lässt darauf schließen, dass der Abriss zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen war.

Anm.: Einen Schreiner Schmidt gab es zu dieser Zeit nicht in Ruppichteroth. Gemeint ist wahrscheinlich der Schreiner Wilhelm Schmitz (Ruppichteroth, Brölstraße).

Der Obelisk auf dem Nümbrechter Dorfplatz (ehem. Standort der Synagoge)